VwGG: § 31 Abs 1 Z 5 (Befangenheit, sonstige wichtige Gründe; Ablehnung der Berichterstatterin; keine Befangenheitsgründe wegen behaupteter unrichtiger Entscheidungen zur Verfahrenshilfe und zur aufschiebenden Wirkung; keine wegen behaupteter Ungleichbehandlung mangels Vergleichbarkeit der Beschwerdefälle; keine weiteren konkreten Gründe)
§ 31 Abs 2 (Ablehnungsantrag; Gründe des Abs 1)