B-VG: Art 131 Abs 1 (Bescheidbeschwerde; keine Legitimation; Vorliegen einer bereits eingebrachten Beschwerde)
VwGH 27. 5. 2011, 2011/02/0123, 0124
Wenn der Bf neben einer VfGH-Beschwerde auch vor dem VwGH eine Beschwerde bereits eingebracht hat, ist die Beschwerdeberechtigung iSd Art 131 B-VG bereits konsumiert, sodass sich die vom VfGH abgetretene Beschwerde als unzulässig erweist. Zurückweisung.