BundesvergabeG 2006: § 68 Abs 1 Z 7 (Ausschlussgründe; Ausschluss von Unternehmern durch Auftraggeber von der Teilnahme am Vergabeverfahren, keine Auskunftserteilung oder in erheblichem Maße falsche Erklärungen betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit