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VwGH 24. 5. 2011, 2010/11/0001 (Kraftfahrwesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1671ZfV 2011, 1056 Heft 6 v. 5.1.2012

FSG: § 8 Abs 3 Z 2 idF BGBl I 2009/93 (gesundheitliche Eignung; bedingt geeignet; Notwendigkeit von Nachuntersuchungen; hier: keine Notorietät dahin gehend, dass bei jeder Art von koronarer Herzerkrankung nach Herzinfarkt mit Verschlechterung gerechnet werden muss)

VwGH 24. 5. 2011, 2010/11/0001

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