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VwGH 28. 4. 2011, 2010/11/0217 (Kraftfahrwesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1672ZfV 2011, 1056 Heft 6 v. 5.1.2012

FSG: § 7 Abs 3 Z 5 idF BGBl I 2009/93 (Verkehrszuverlässigkeit; bestimmte Tatsache; hier: Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst verursachten Verkehrsunfalles, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen)

§ 24 Abs 1 (Entziehung der Lenkberechtigung)

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