FSG: § 8 Abs 2 idF BGBl I 2008/31 (gesundheitliche Eignung; amtsärztliches Gutachten aufgrund der Stellungnahme einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle; Bereitschaft zur Verkehrsanpassung ist Teil der gesundheitlichen Eignung)
§ 8 Abs 3 (ärztliches Gutachten hat abschließend auszusprechen, ob Betreffender geeignet ist)