FSG: § 24 Abs 4 idF BGBl I 2008/31 (bei Bedenken, ob Voraussetzungen der gesundheitlichen Eignung noch gegeben sind, ist amtsärztliches Gutachten gem § 8 einzuholen und ggf die Lenkberechtigung einzuschränken oder zu entziehen; hier: Verdacht, dass mit dem Erwerb einer tschechischen Lenkberechtigung die in Österreich wegen Alkoholabhängigkeit angeordnete Entziehung umgangen werden soll)
VwGH 28. 4. 2011, 2009/11/0089