Krnt JWG idF LGBl 2005/67: § 23 Abs 1 (die Errichtung und der Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen, die zur Übernahme von Minderjährigen in Pflege und Erziehung bestimmt sind und die ganzjährig betrieben werden, bedürfen der Bewilligung der Behörde; hier: Antrag, die Durchführung diverser erlebnispädagogischer Projekte im Ausland zu bewilligen)