Stmk JWG 1991 idF LGBl 2010/5: § 10a Abs 5 (anerkannte Einrichtungen der freien Jugendwohlfahrt unterliegen der Fachaufsicht der Landesregierung; hier: Prüfung der Qualifikation eines angestellten Erziehungshelfers)
Stmk JWG 1991 idF LGBl 2010/5: § 10a Abs 5 (anerkannte Einrichtungen der freien Jugendwohlfahrt unterliegen der Fachaufsicht der Landesregierung; hier: Prüfung der Qualifikation eines angestellten Erziehungshelfers)