GewO 1994: § 87 Abs 1 Z 3 (Gewerbeberechtigung; Entziehung; Gründe; mangelnde Zuverlässigkeit infolge schwerwiegender Verstöße gegen im Zusammenhang mit betreffendem Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen; acht Übertretungen der GewO wegen zu lauter Musik bei Ausübung des Gastgewerbes sowie Verstoß gegen AuslBG)
VwGH 14. 4. 2011, 2011/04/0025