Tir ROG: § 39 Abs 1 (Gewerbe- und Industriegebiet; zulässige Bauten; ua betriebstechnisch notwendige Wohnungen; Abstellen auf den Betriebstyp und den Regelbetrieb; Büro-, Betriebs- und Veranstaltungsgebäude; mögliche Störfälle oder Delikte nicht maßgeblich, wirtschaftliche Gründe nicht zu berücksichtigen)
VwGH 27. 1. 2011, 2010/06/0036