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VwGH 23. 2. 2011, 2009/06/0103 (Baurecht, Raumordnung)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1568ZfV 2011, 1006 Heft 6 v. 5.1.2012

Tir ROG 1997: § 16 Abs 1 lit a (Freizeitwohnsitz, zulässige Verwendung, Voraussetzungen; Verwendung als Freizeitwohnsitz muss sich aus der Baubewilligung ergeben)

Tir ROG 2001: § 115 (Übergangsvorschrift; Fortführung anhängiger Verfahren über die Anmeldung von Freizeitwohnsitzen nach Tir ROG 1997)

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