Sbg ROG: § 38 Abs 2 (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan; Auflage des Entwurfes zur Einsicht; Zweck der Berücksichtigung von Einwänden)
§ 38 Abs 4 (ebenso; Beschluss, Kundmachung; geringfügige Änderungen erfordern keine neuerliche Auflage)
VwGH 23. 2. 2011, 2008/06/0048