Sbg BauPolG: § 7 Abs 1 (Bewilligungsverfahren, Parteistellung; Nachbarn, ua Eigentümer jener Grundstücke, die von den Fronten des Baus nicht mehr als 15 m entfernt; maßgeblich ist das aktuelle Projekt; Antragsänderung in der mündlichen Verhandlung, Bestimmung der 15 m-Grenze nach dem geänderten Projekt; ursprüngliche Parteistellung endet ggf)