Wr BauO: § 134 Abs 3 (Bauverfahren, Parteistellung; Verfahren betreffend eine Brandrauchentlüftung eines U-Bahn-Bahnsteiges, die unterirdisch, in separatem Hohlraum in einem der Bauordnung unterliegenden Gebäude verläuft, aber nicht Gegenstand des Antrags im Bauverfahren betreffend das Gebäude ist; Bauvorhaben Wien-Mitte; keine Parteistellung im Bauverfahren betreffend das Gebäude aufgrund des räumlichen Naheverhältnisses zum Baukörper, in dem die Entlüftungsanlage mündet)