AWG 2002: § 6 Abs 5 idF BGBl I 2002/102 (Erlassung eines Feststellungsbescheides durch den BMLFUW bei begründeten Zweifeln, ob und inwieweit eine Sache einer Verordnung gem § 14 Abs 1 AWG unterliegt; "inwieweit" ist gleich bedeutend mit "in welchem Umfang" zu verstehen; zweite Alternative des § 6 Abs 5 erhält durch die VerpackV 1996 einen eigenen Anwendungsbereich)