AWG 2002: § 2 Abs 4 Z 1 lit b (Altstoffe; Begriff)
§ 5 Abs 1 (Altstoffe gelten solange als Abfälle, bis sie oder die aus ihnen gewonnenen Stoffe unmittelbar
Seite 987
AWG 2002: § 2 Abs 4 Z 1 lit b (Altstoffe; Begriff)
§ 5 Abs 1 (Altstoffe gelten solange als Abfälle, bis sie oder die aus ihnen gewonnenen Stoffe unmittelbar
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