B-VG: Art 129a Abs 1 Z 2 (Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; "Warnmeldungen" der FMA nach § 4 Abs 7 BWG sind kein solcher Akt)
Art 140 Abs 5 (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Fristsetzung)
BWG: § 4 Abs 7 idF BGBl I 2001/97 (Information der Öffentlichkeit im ABlWrZ oder in anderem bundesweiten Bekanntmachungsblatt über die fehlende Berechtigung eines namentlich genannten Unternehmens zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte; "Warnmeldung", keine bloße Tatsachenmitteilung; Eignung zum Eingriff in Erwerbsfreiheit und Eigentumsrecht; Fehlen eines tauglichen Instrumentariums zur Abwehr und Folgenbeseitigung verstößt gegen Sachlichkeitsgebot und Rechtsstaatsprinzip)