AlVG: § 24 Abs 2 (Widerruf der Zuerkennung von Notstandshilfe)
§ 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt empfangener Leistungen; Bindung an den Spruch des Einkommenssteuerbescheides; Rückforderung auch bei reinem Buchgewinn)
§ 36 Abs 2 (Notlage; Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners; fehlende Feststellungen zur Behauptung eines getrennten Haushalts der Ehepartner)