GSVG: § 2 Abs 1 Z 4 (Pflichtversicherung; selbstständig Erwerbstätige, Neue Selbstständige; Aussagewert der Wortfolge "aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit"; unmittelbare Anknüpfung an die steuerrechtlichen Tatbestände, kein Raum für eigenständige Beurteilung aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht)