AlVG: § 27 Abs 5 (Altersteilzeitgeld; geblockte Arbeitszeit; Erbringung von Arbeitsleistungen in der Freizeitphase)
§ 27 Abs 8 (Altersteilzeitgeld; Einstellung, Herabsetzung, Widerruf oder Berichtigung der Leistung; kein gänzlicher Widerruf wegen der Erbringung von Arbeitsleistungen in der Freizeitphase)