FPG: § 62 Abs 3 (Voraussetzungen für das Rückkehrverbot; Anwendbarkeit der §§ 60 Abs 3 bis 5 und 66)
§ 66 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessensabwägung; Eingriff in Familienleben angesichts öffentlichem Interesse an Verhinderung von Sexualstraftaten zulässig)