FPG: § 50 Abs 1 (Refoulementverbot; Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung; Gründe)
§ 51 Abs 1 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat; antragsgebundenes Verfahren; Glaubhaftmachung behaupteter Bedrohungssituationen; türkischer Staatsangehöriger; Vereinszugehörigkeit; PKK-Hintergrund; keine Behauptung konkreten Vorgehens türkischer Behörden oder politischer Aktivitäten des Vereines)