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VwGH 28. 6. 2010, 2004/10/0126 (Forstrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1266ZfV 2011, 833 Heft 5 v. 31.10.2011

ForstG: § 17 Abs 1 (Rodungsverbot)

§ 17 Abs 2 idF BGBl I 2002/59 (Rodungsbewilligung nur, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Walderhaltung nicht entgegensteht; Schutzfunktion des Waldes, labile Hanglage)

§ 17 Abs 3 idF BGBl I 2002/59 (Rodungsbewilligung trotz öffentlichem Interesse an der Erhaltung als Wald bei Überwiegen eines anderen öffentlichen Interesses; Siedlungsinteresse, trotz Baulandwidmung kein Überwiegen bei ausreichender Baulandreserve auf Nichtwaldflächen)

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