ForstG: § 14 Abs 3 (Gewährung von Deckungsschutz gegenüber dem Eigentümer des angrenzenden Waldes bei Entfernung von weniger als 40 m von der Grundstücksgrenze des Verpflichteten; Nichteinrechnung von unbestockten Grundflächen unter 10 m Breite)
ForstG: § 14 Abs 3 (Gewährung von Deckungsschutz gegenüber dem Eigentümer des angrenzenden Waldes bei Entfernung von weniger als 40 m von der Grundstücksgrenze des Verpflichteten; Nichteinrechnung von unbestockten Grundflächen unter 10 m Breite)