Vlbg BauG: § 2 Abs 1 lit p (wesentliche Änderung der Verwendung eines Gebäudes; Verwendungsänderung, die auf die Zulässigkeit des Gebäudes nach den bau- oder raumplanungsrechtlichen Vorschriften von Einfluss sein kann; Wettbüro in einem als Ladengeschäft 1967 konsentierten Gebäude)
Vlbg LandesbauO: § 15 (baubewilligungspflichtige Bauführungen; auch bauliche Veränderungen an bewilligungspflichtigen Bauten, Änderungen der Benützungsart)