Oö BauO: § 31 Abs 4 (subjektive Rechte der Nachbarn; demonstrative Aufzählung; Einhaltung der Geschoßflächenzahl; Berechnung der Geschoßflächenzahl, sachverständige Äußerung erforderlich)
Oö BauO: § 31 Abs 4 (subjektive Rechte der Nachbarn; demonstrative Aufzählung; Einhaltung der Geschoßflächenzahl; Berechnung der Geschoßflächenzahl, sachverständige Äußerung erforderlich)