Tir BauO 2001: § 1 Abs 3 (Anwendungsbereich; Bauteile, die der Unterbringung einer Biogasanlage dienen; Biogasanlage selbst nicht Gegenstand der baurechtlichen Bewilligung)
§ 25 Abs 3 (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn)
B-VG: Art 10 bis 15 (Kompetenzen Bund-Länder; Baurecht; auch Bauteile, die der Unterbringung einer Biogasanlage dienen, umfasst)