Oö BauO: § 24 Abs 1 (bewilligungspflichtige Maßnahmen; Bewilligung aufgrund eines Planes, der sowohl bewilligungspflichtige als auch anzeigepflichtige Maßnahmen enthält; Klarstellung, worauf sich die Bewilligung bezieht)
§ 25 Abs 1 (anzeigepflichtige Maßnahmen)