Oö BauO: § 31 (Nachbarrechte)
Oö BautechnikG: § 5 (Mindestabstände, 3 m; nicht gegenüber Verkehrsflächen)
AVG: § 13 Abs 3 (Anbringen, Mangel, Verbesserungsauftrag; Erteilung eines Verbesserungsauftrags durch die Behörde erster Instanz nach Einbringung einer Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid; Gleichsetzung eines solchen Auftrags mit der Vornahme von Beweiserhebungen, Zulässigkeit der Vornahme durch die Behörde erster Instanz)