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VwGH 15. 2. 2011, 2009/05/0003 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1237ZfV 2011, 814 Heft 5 v. 31.10.2011

Oö BautechnikG: § 2 Z 19 (Garage; überwiegend zum Abstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt)

§ 2 Z 31 (Nebengebäude; höchstens ein Geschoß über dem Erdboden, Traufenhöhe bis 3 m; nur untergeordnete Bedeutung im Vergleich zur gegebenen oder voraussehbaren Bebauung; mehrere Garagen auf einem Grundstück, Eigenschaft einer der Garagen als Nebengebäude nicht ohne weiteres anzunehmen; untergeordnete Bedeutung muss gegeben sein)

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