AVG: § 63 Abs 5 (Berufung, Einbringung binnen zwei Wochen; wirksame Zustellung des angefochtenen Bescheides; fehlende Zustellung an Rechtsvertreter)
ZustG: § 9 Abs 3 ZustG (Zustellung, Zustellungsbevollmächtigter, Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger, Heilung durch tatsächliches Zukommen an Zustellungsbevollmächtigten)