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AsylGH 10. 1. 2011, E3 252153-2/2010 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturAsylgerichtshofZfV 2011/922ZfV 2011, 614 Heft 4 v. 19.9.2011

AVG: § 69 Abs 1 Z 1 (Wiederaufnahme des Verfahrens, Voraussetzungen, ua Vorliegen eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens; ua Erschleichung eines Bescheides; Verschweigen von Umständen wesentlicher Bedeutung, strenger Maßstab)

§ 69 Abs 3 (amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens unter Voraussetzungen des Abs 1, Ablauf von drei Jahren, Wiederaufnahme nur mehr aus den Gründen des Abs 1 Z 1)

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