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VwGH 22. 12. 2010, 2009/06/0115 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1105ZfV 2011, 704 Heft 4 v. 19.9.2011

AVG: § 66 Abs 2 (Berufung, mangelhafte Sachverhaltsfeststellungen, Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung; Aufhebung und Zurückverweisung)

§ 66 Abs 4 (Berufung, Sachentscheidung; Änderung des erstinstanzlichen Bescheids in jeder Richtung; Widerspruch zwischen Spruch und Begründung; Behebung eines Bewilligungsbescheids, gleichzeitig Auffassung, dass der Antrag abzuweisen sei)

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