AVG: § 13 Abs 3 (Anbringen, Mängel, Verbesserungsauftrag; Verpflichtung zur unverzüglichen Erteilung; unvollständiger Bauantrag, berechtigter Verbesserungsauftrag)
§ 73 Abs 2 (Entscheidungspflicht, Verletzung, Devolutionsantrag; Abweisung, wenn Verzögerung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Behörde zurückzuführen ist; unverzügliche Erteilung von Verbesserungsaufträgen erforderlich; unvollständiges Bauansuchen)