AVG: - (Bindung der Verwaltungsbehörde an rechtskräftige Verurteilung durch das Strafgericht, Gegenstand der Bindungswirkung; Bedeutung eines rechtskräftigen Strafurteils für die Beurteilung einer Waffe als verbotene Waffe und für die Gefährdungsprognose beim Waffenverbot nach § 12 Abs 1 WaffG)
VwGH 27. 1. 2010, 2009/03/0082