BundesvergabeG 2006: § 125 (Prüfung der Angemessenheit der Preise - vertiefte Angebotsprüfung; Auftraggeber und Vergabekontrollbehörde; Prüfung der Preisgestaltung auf betriebswirtschaftliche Erklär- und Nachvollziehbarkeit; Plausibilitätsprüfung; Grobprüfung)