Sbg VergabekontrollG 2007: § 32 Abs 4 idF LGBl 2009/24 (Nachprüfungsantrag; Zuschlagserteilung vor aufhebender Entscheidung durch Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes; Fortsetzung als Feststellungsverfahren auf Antrag; Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers auch nach Zuschlagserteilung)