BundesvergabeG 2006: § 312 Abs 2 Z 2 (allgemeine Bestimmungen; Zuständigkeit; Bundesvergabeamt; Nichtigerklärung gesondert anfechtbarer Entscheidungen des Auftraggebers im Rahmen der vom Antragsteller geltend gemachten Beschwerdepunkte)
GewO 1994: § 2 Abs 1 Z 7 (Tätigkeiten, die von der Anwendung der GewO ausgenommen sind; ua die Ausübung der schönen Künste)