UVP-G 2000: § 9 (Projektunterlagen, Auflage zur Einsicht)
§ 17 Abs 1 (Bewilligung; 380 kV-Leitung)
§ 17 Abs 2 (uvp-pflichtige Projekte; zusätzliche Bewilligungsvoraussetzungen; Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen, nach der jeweiligen Umgebung differenzierte Anwendung von Grenzwerten; 380 kV-Leitung)