StVO: § 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Verbot des Lenkens eines Fahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Alkomatmessung; keine Widerlegung durch Bestimmung des Blutalkoholgehaltes; keine Verpflichtung zur Einholung eines medizinischen Gutachtens)
VwGH 28.1.2011, 2010/02/0279