HVG: § 1 Abs 1 (Dienstbeschädigung, Gesundheitsschädigung infolge des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes)
§ 2 Abs 1 (ebenso, Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung; zeitlicher, örtlicher und ursächlicher Zusammenhang; Bejahung der Kausalität trotz Abweichens vom befohlenen Marschweg)