MRK: Art 7 Abs 1 (keine Strafe ohne Gesetz; Rückwirkungsverbot, sachliche Beschränkung auf Verurteilungen und die Verhängung von höheren als den im Tatzeitpunkt angedrohten Strafen)
VwGH 10. 11. 2010, 2008/22/0473
(S Fremdenpolizei, Punkt 1.b)
MRK: Art 7 Abs 1 (keine Strafe ohne Gesetz; Rückwirkungsverbot, sachliche Beschränkung auf Verurteilungen und die Verhängung von höheren als den im Tatzeitpunkt angedrohten Strafen)
VwGH 10. 11. 2010, 2008/22/0473
(S Fremdenpolizei, Punkt 1.b)