GWG: § 7 Abs 2 (rechtliche und funktionale Entflechtung von Netzbetreibern von den Tätigkeitsbereichen Lieferung, Verkauf, Versorgung mit und Gewinnung von Erdgas vertikal integrierter Erdgasunternehmen, zentrale Norm)
§ 7 Abs 3 (Unabhängigkeit der Netzbetreiber, Detailanforderungen; Mindestkriterien; Erfüllung gewährleistet funktionale Entflechtung; Detailregelungen für rechtliche Entflechtung von Mutter-Tochterunternehmen)