Stmk Dienst- und BesoldungsrechtsG, LGBl 2003/29: § 257 Abs 1 (Überstellung; Verneinung eines subjektiven Rechts)
VwGH 10. 11. 2010, 2010/12/0144
1. Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung der Bf in dem von ihr behaupteten subjektiven Recht auf "Einstufung" (gebraucht im Verständnis von Überstellung) in die Verwendungsgruppe B setzte voraus, dass ein subjektives Recht stmk Landesbeamter auf Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe gem § 257 Abs 1 Stmk Dienst- und BesoldungsrechtsG (Stmk L-DBR) überhaupt eingeräumt ist.