EMRK: Art 10 Abs 1 (Anspruch auf freie Meinungsäußerung; auch kommerzielle Werbung ist vom Schutzbereich erfasst; hier: Abstellen auf einen "einigermaßen aufmerksamen Leser" bei der Beurteilung einer Postwurfsendung)
Art 10 Abs 2 (Möglichkeit von Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen und Strafdrohungen; Voraussetzungen)