MRK: Art 3 (Folterverbot; Griechenland, allein stehende Frau mit drei Kleinkindern, Notwendigkeit einer individuellen Zusicherung der Unterkunft und Versorgung bei schutzbedürftigen Personen)
AsylG 2005: § 5 Abs 1 (Zuständigkeit eines anderen Staates, Zurückweisung eines Antrages auf internationalen Schutz wegen Unzuständigkeit aufgrund der Dublin-II-VO)