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VfGH 24. 6. 2010, B 88/09 (Meinungsäußerungsfreiheit)

JudikaturVfGHZfV 2011/537ZfV 2011, 340 Heft 2 v. 5.5.2011

EMRK: Art 10 Abs 1 (jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung; besondere Zurückhaltung bei der Beurteilung einer Äußerung als strafbares Disziplinarvergehen)

Art 10 Abs 2 (Möglichkeit von Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen; Voraussetzungen)

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