Vlbg RPG: § 18 Abs 5 (Widmung Freifläche-Freihaltegebiet; Bebauung ausgeschlossen)
§ 21 Abs 4 (Verfahren, Vorbehaltsflächen, Bauflächen, Rückwidmung; nachweisliche Verständigung der Eigentümer, Stellungnahmerecht; Unterlassung der Anhörung, Aufhebung der Verordnung)