Tir ROG 2006: § 70 (Widmungsänderung, Verhinderung der Bebauung, Entschädigung, Umfang; frustrierte Planungskosten, Kosten der Baureifmachung; Anspruchsberechtigte, Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigte; Frist für Geltendmachung, materiellrechtliche Frist; zivilrechtliche Natur des Anspruchs; keine verfassungsrechtliche Bedenken)